Kategorie
Revolutionär:innen

Pau­li­ne Wunderlich

Dienst­mäd­chen, akti­ve Teil­neh­me­rin an der Revo­lu­ti­on von 1848/49 in Sach­sen, Bar­ri­ka­den­kämp­fe­rin und Mit­glied vogt­län­di­scher Freischaren

Pau­li­ne Wun­der­lich wäre wohl, „Wie so vie­le ande­re […] ver­ges­sen wor­den […], hät­te man sie mild bestraft; seit sie ihr har­tes Urteil emp­fing, ist sie zur Mär­ty­re­rin gewor­den.“ So heißt es Mit­te März 1850 in einem Bericht im Dresd­ner „Anzei­ger für die poli­ti­sche Poli­zei“. Pau­li­nes Betei­li­gung am Mai­auf­stand 1849 in Dres­den – als Mit­glied der vogt­län­di­schen Frei­scha­ren und akti­ve Bar­ri­ka­den­kämp­fe­rin – ist ein Tabu­bruch und erregt all­ge­mein gro­ßes Auf­se­hen. Nach der Nie­der­schla­gung des Auf­stan­des wird das Dienst­mäd­chen aus Wei­da im Vogt­land am 15. März 1850 wegen Teil­nah­me an den Bar­ri­ka­den­kämp­fen zu lebens­läng­li­chem Zucht­haus ver­ur­teilt. „Eines der här­tes­ten Urtei­le ist wohl das der uner­schro­cke­nen Bar­ri­ka­den­kämp­fe­rin Pau­li­ne Wun­der­lich […] War­um die­se Här­te gegen P. W.? Soll sie viel­leicht zum „abschre­cken­den Bei­spie­le“ bestraft wer­den?“, schreibt die unbe­kann­te Autorin im Dresd­ner „Anzei­ger für die poli­ti­sche Poli­zei“. Und wei­ter: „Gewiß aber wird das trau­ri­ge Los der P. W. kei­ne abhal­ten, das zu tun, was sie für ihre Pflicht hielt, wenn unge­wöhn­li­che Zei­ten und Ereig­nis­se auch die phy­si­schen Kräf­te der Frau­en in Anspruch neh­men soll­ten.“ Pau­li­ne Wun­der­lich wird spä­ter zu sechs Jah­ren Arbeits­haus­stra­fe begna­digt und im Lan­des­ge­fäng­nis Huber­tus­burg bei Oschatz inhaf­tiert. Nach ihrer Ent­las­sung aus dem Gefäng­nis emi­griert sie nach Ame­ri­ka. Über ihr wei­te­res Leben in der neu­en Welt ist nichts mehr bekannt.